Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 2089 Erhöhung der Bruchteile

BGB § 2089 Erhöhung der Bruchteile

[ Auszug: Sollen die eingesetzten Erben nach dem Willen des Erblassers die alleinigen Erben sein, so tritt, wenn jeder von ihnen auf einen Bruchteil der Erbschaft einge ... ]